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Fahrerlaubnisprüfungen - aktuelle informationen !

Die Corona-Schutzverordnung NRW schreibt seit dem 27.11.2021 neue Anforderungen für die Teilnahme an die Führerscheinausbildung vor. (Stand 27.11.2021)






Teilnahmebedingungen für Prüfungen (Theorie und Praxis)



Ab sofort gilt die 2G- Regel:


  • Geimpft

  • Genesen


Ausnahmen für eine Erweiterung auf die 3G-Regel:


  • Beginn deiner praktischen Ausbildung vor dem 24.11.2021

  • Der Fahrerlaubniserwerb dient der beruflichen oder berufsbezogenen Ausbildung


Dann gilt:

  • Geimpft

  • Genesen

  • Getestet


Es gilt weiterhin :


  • Das Tragen einer FFP2 Maske (oder vergleichbar)

  • Die Abstands- und Hygieneregeln


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