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FÜHRERSCHEIN

Mindestalter

  • 18 Jahre

  • 17 Jahre B17 begleitetes Fahren

​

Vorbesitz erforderlich

  • Nein 

​

Einschluss

  • Klasse L

  • Klasse AM

​

Erlaubt

​

  • Beförderung von weniger als acht Personen (außer Fahrzeugführer)

  • Fahrzeuge über eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg

​

Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse B Anhänger mitführen, wenn:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt

​

​

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 ab dem 01.04.21 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

​

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen)

  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen) 

  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule

  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78)

Mindestalter

  • 18 Jahre

  • 17 Jahre B17 begleitetes Fahren

​

Vorbesitz erforderlich

  • Klasse B

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Einschluss

  • Klasse L

  • Klasse AM

​

Erlaubt

Mit diesem Pkw Führschein können Sie eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger mit einer Gesamtmasse bis zu 7.000 kg fahren.

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Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse BE Anhänger mitführen, wenn:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 7.000 kg beträgt

Limousine
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KLASSE B

Mindestalter

  • 18 Jahre

  • 17 Jahre B17 begleitetes Fahren

​

Vorbesitz erforderlich

  • Nein 

​

Einschluss

  • Klasse L

  • Klasse AM

​

Erlaubt

​

  • Beförderung von weniger als acht Personen (außer Fahrzeugführer)

  • Fahrzeuge über eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg

​

Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse B Anhänger mitführen, wenn:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt

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​

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 ab dem 01.04.21 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

​

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen)

  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen) 

  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule

  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78)

Fahrschulauto mit Anhänger
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KLASSE BE

Mindestalter

  • 18 Jahre

  • 17 Jahre B17 begleitetes Fahren

​

Vorbesitz erforderlich

  • Klasse B

​

Einschluss

  • Klasse L

  • Klasse AM

​

Erlaubt

Mit diesem Pkw Führschein können Sie eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger mit einer Gesamtmasse bis zu 7.000 kg fahren.

​

Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse BE Anhänger mitführen, wenn:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 7.000 kg beträgt

Fahrschulauto mit Anhänger
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KLASSE B96

Mindestalter

  • 18 Jahre

  • 17 Jahre B17 begleitetes Fahren

​

Vorbesitz erforderlich

  • Klasse B

​

Einschluss

  • Klasse L

  • Klasse AM

​

Erlaubt

Mit diesem Pkw Führschein können Sie eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger mit einer Gesamtmasse über 4.250 kg fahren.

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Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse B96 Anhänger mitführen, wenn:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 1.250 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 4.250 kg beträgt

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Zusatzinfos:

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  • Eine Antragsstellung bei dem zuständigen StvA ist

  • nicht nötig.

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  • Es muss keine Theorie- & Praxisprüfung abgelegt werden.

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