Die Corona-Schutzverordnung NRW schreibt seit dem 27.11.2021 neue Anforderungen für die Teilnahme an die Führerscheinausbildung vor. (Stand 27.11.2021)
Teilnahmebedingungen für Prüfungen (Theorie und Praxis)
Ab sofort gilt die 2G- Regel:
Geimpft
Genesen
Ausnahmen für eine Erweiterung auf die 3G-Regel:
Beginn deiner praktischen Ausbildung vor dem 24.11.2021
Der Fahrerlaubniserwerb dient der beruflichen oder berufsbezogenen Ausbildung
Dann gilt:
Geimpft
Genesen
Getestet
Es gilt weiterhin :
Das Tragen einer FFP2 Maske (oder vergleichbar)
Die Abstands- und Hygieneregeln
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